§13 Schützenfest

Das Schützenfest wird alljährlich gefeiert, möglichst Ende Juni. Schützenkönig kann nur derjenige werden, der 3 Jahre Mitglied im Schützenverein ist und den Rest des Vogels abschießt. Bei ungebührlichem Verhalten eines Schützen während des Königsschießens kann diesem vom Vorstand die Schießerlaubnis verweigert werden. Bei Meinungsverschiedenheiten ist der Vorstand allein befugt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Der neue Schützenkönig muss nach dem Königsschießen dem Adjutanten seinen Hofstaat benennen. Ein auswärtiger König muss sich in Bad Wünnenberg abholen lassen.

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