§8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

(1) Oberst (1.Vorsitzender)
(2) 1. Hauptmann (2. Vorsitzender)
(3) Oberstadjutant

(Oberleutnant)

(4) Geschäftsführer (Oberleutnant)
(5) Hauptkassierer (Oberleutnant)
(6) 2. Hauptmann  
(7) 1. Oberleutnant  
(8) 2. Oberleutnant  
(9) Fähnrich 1.Zug (Oberleutnant)
(10) Fähnrich 2.Zug (Oberleutnant)
(11) 1. Leutnant 1.Zug  
(12) 1. Leutnant 2.Zug  
(13) 2. Leutnant 1.Zug  
(14) 2. Leutnant 2.Zug  
(15) Hauptfeldwebel  
(16) Oberfeldwebel  
(17) 1. Feldwebel  
(18) 2. Feldwebel  
(19) Kassierer (Feldwebel)

Aus diesem Vorstand wird ferner ein geschäftsführender Vorstand gebildet. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

  • Oberst
  • 1. Hauptmann
  • Oberstadjutant
  • Geschäftsführer
  • Hauptkassierer

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch drei Personen des geschäftsführenden Vorstands vertreten.
Der geschäftsführende Vorstand ist an die Weisungen und Beschlüsse des Gesamtvorstandes gebunden.

Die Amtszeit eines Vorstandsmitgliedes beträgt 3 Jahre. Jährlich scheidet ein Drittel der Vorstandmitglieder aus, wobei Wiederwahl möglich ist.

Im Jahre 2022 scheiden aus: 6 Personen

(2) Hauptmann
(4) Geschäftsführer
(8) 2. Oberleutnant
(12) 1. Leutnant 2. Zug
(17) 1. Feldwebel
(19) Kassierer

 

Im Jahre 2023 scheiden aus: 6 Personen

(3) Oberstadjutant
(7) 1. Oberleutnant
(9) Fähnerich 1. Zug
(13) 2. Leutnant 1. Zug
(14) 2. Leutnant 2. Zug
(15) Hauptfeldwebel

 

Im Jahre 2024 scheiden aus: 7 Personen

(1) Oberst
(5) Hauptkassierer
(6) 2. Hauptmann
(10) Fähnerich 2. Zug
(11) 1. Leutnant 1.Zug
(16) Oberfeldwebel
(18) 2. Feldwebel

 

Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes, ob durch freiwilligen Austritt oder Nichtwiederwahl durch die Generalversammlung können auch Vorstandsmitglieder, die nicht zur Wahl stehen, ebenso wie jedes andere aktive Mitglied in die zu besetzende Position gewählt werden. Die Ersatzwahl für das ausscheidende Vorstandsmitglied erfolgt für den Rest der Amtszeit.
Im Verhinderungsfall eines Vorstandsmitgliedes (z.B. Krankheit) kann der Vorstand einen Vertreter benennen.
Oberst kann nur ein Mitglied werden, welches mindestens 3 Jahre im Vorstand tätig war oder aber mindestens 8 Jahre dem Verein angehört.

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