§4 Mitgliedschaft

Die Mitglieder des Vereins setzen sich aus aktiven Mitgliedern (bis 65 Jahre) und Ehrenmitgliedern zusammen. Als Mitglieder können sich alle unbescholtenen männlichen Personen bewerben, sobald sie im Kalenderjahr das 18.Lebensjahr vollenden. Anträge auf Aufnahme können beim Vorstand schriftlich bzw. mündlich gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Der Beitretende ist an die Satzung gebunden. Mitglieder, die zur Ableistung des Grundwehrdienstes eingezogen werden, können ihre Mitgliedschaft weiter beitragsfrei aufrechterhalten, wenn sie sich vor der Einberufung beim Oberst bzw. beim Geschäftsführer abmelden.

Ehrenmitgliedschaft: Alle Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und den Verein mindestens 20 Jahre aktiv angehören.

Als Ehrenmitglieder können ernannt werden:
-       Alle männlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet, das 65. Lebensjahr aber noch nicht überschritten haben, und wegen körperlicher Gebrechen den Dienst im Verein nicht versehen können.
-      
Förderer des Vereins, die sich durch Unterstützung der Vereinstätigkeit besonders hervorgetan haben.

Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung des Jahresbeitrages entbunden. Jedes Ehrenmitglied muss den Wunsch der Freistellung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge dem geschäftsführenden Vorstand mitteilen, andernfalls werden die Mitgliedsbeiträge in gewohnter Weise eingezogen.

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