§2 Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereins ist
-           die Förderung der Heimatpflege
-           die Beschaffung von Geldmitteln für die Renovierung und Erhaltung des Ehrenmals am Stadtberg in Bad Wünnenberg

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege althergebrachten Brauchtums und der Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, können Zuwendungen erhalten, wenn die Mittel ausschließlich für vorstehende Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Jedes Mitglied hat jedoch einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen, die ihm durch seine Tätigkeit durch den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Mehraufwendungen für Verpflegung, Porto, Telefon. Der Anspruch kann nur innerhalb der Frist von einem Jahr nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Soweit steuerliche Pauschal oder Höchstbeträge bestehen, ist der Ersatz auf die Höhe dieser Beiträge begrenzt. Vom Vorstand können durch Vorstandsbeschluss Pauschalen festgelegt werden.

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