Startseite http://xn--sv-bad-wnnenberg-qzb.de Sat, 10 May 2025 11:40:55 +0200 Joomla! - Open Source Content Management de-de Der Verein http://xn--sv-bad-wnnenberg-qzb.de/der-verein http://xn--sv-bad-wnnenberg-qzb.de/der-verein

Der Verein

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arne@reisdorf.de (SVBW Admin) Der Verein Fri, 20 Jun 2014 16:34:25 +0200
Der Vorstand 2022 http://xn--sv-bad-wnnenberg-qzb.de/der-verein/der-vorstand/115-vorstand-2 http://xn--sv-bad-wnnenberg-qzb.de/der-verein/der-vorstand/115-vorstand-2

 

GesamtVorstand Vorstand 2022
AndreasVeith Oberst
Andreas Veith
ChristianHesse

1. Hauptmann
Christian Hesse

MichaelNolte

Oberstadjutant
Michael Nolte

MatthiasKramps Geschäftsführer
Matthias Kramps
BerndWaechter Hauptkassierer
Bernd Wächter
MatthiasSprenger 2. Hauptmann
Matthias Sprenger
DietmarNiederhoefer 1. Oberleutnant
Dietmar Niedernhöfer
DanielMeis 2. Oberleutnant
Daniel Meis
MarcoHermann Fähnrich 1. Zug
Marco Hermann
StephanSietzer Fähnrich 2. Zug
Stephan Sietzer
MalteHuesten 1. Leutnant 1. Zug
Malte Hüsten
DanielWistuba 1. Leutnant 2. Zug
Daniel Wistuba
LotharStoll 2. Leutnant 1. Zug
Lothar Stoll
FlorianSchulte 2. Leutnant 2. Zug
Florian Schulte
SebastianKaiser Hauptfeldwebel
Sebastian Kaiser
NiklasStratmann 2. Kassierer
Niklas Stratmann
FelixPohlmann 1. Feldwebel
Felix Pohlmann
ManuelWecker Oberfeldwebel
Manuel Wecker
FotoFolgt 2. Feldwebel
Matthias Dann
1Fahne 1. Fahne
2Fahne 2. Fahne
GeschaeftVorstand Geschäftsführender Vorstand
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florian.schulte@web.de (Florian) Der Vorstand Wed, 27 Mar 2013 22:07:46 +0100
§17 Inkrafttreten http://xn--sv-bad-wnnenberg-qzb.de/der-verein/die-satzung/35-17-inkrafttreten http://xn--sv-bad-wnnenberg-qzb.de/der-verein/die-satzung/35-17-inkrafttreten

Die Satzung wurde in der Generalversammlung am 26. März 2022 beschlossen.

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info@sv-bad-wuennenberg.de (Super User) Die Satzung Fri, 19 Aug 2011 13:37:52 +0200
§16 Fälle, die in der Satzung nicht geregelt sind http://xn--sv-bad-wnnenberg-qzb.de/der-verein/die-satzung/34-16-faelle-die-in-der-satzung-nicht-geregelt-sind http://xn--sv-bad-wnnenberg-qzb.de/der-verein/die-satzung/34-16-faelle-die-in-der-satzung-nicht-geregelt-sind

Über alle in dieser Satzung nicht vorgesehenen Fälle entscheidet der Vorstand. Dieser kann im Einzelfall diese Entscheidung auf die Generalversammlung übertragen.

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info@sv-bad-wuennenberg.de (Super User) Die Satzung Fri, 19 Aug 2011 13:37:36 +0200
§15 Auflösung des Vereins http://xn--sv-bad-wnnenberg-qzb.de/der-verein/die-satzung/33-15-aufloesung-des-vereins http://xn--sv-bad-wnnenberg-qzb.de/der-verein/die-satzung/33-15-aufloesung-des-vereins

Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die politische Gemeinde Bad Wünnenberg. Diese soll das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke in Bad Wünnenberg verwenden, jedoch etwaige Sachwerte wie Fahnen, Königsketten, Degen, Protokollbücher und sonstige wertvolle Gegenstände aufbewahren. Über das Vermögen ist ein Inventarverzeichnis zu erstellen.
Im Falle der Neugründung des Vereins mit den gleichen Zielsetzungen hat die Gemeinde das Vermögen an den neugegründeten Verein herauszugeben.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins erhalten die Mitglieder nichts vom Vereinsvermögen.

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info@sv-bad-wuennenberg.de (Super User) Die Satzung Fri, 19 Aug 2011 13:37:17 +0200
§14 Begräbnis http://xn--sv-bad-wnnenberg-qzb.de/der-verein/die-satzung/32-14-begraebnis http://xn--sv-bad-wnnenberg-qzb.de/der-verein/die-satzung/32-14-begraebnis

Beim Todesfall eines Mitgliedes sollen möglichst viele Vereinsmitglieder den Verstorbenen das letzte Geleit geben, um so den Gemeinsinn und die Eintracht auch nach außen hin zu dokumentieren.
Ebenso ist jedem Mitglied, wenn möglich, durch die Fahne das letzte Geleit zu geben.
Verstorbene Vorstandsmitglieder werden, wenn möglich, von amtierenden Vorstandsmitgliedern getragen.

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info@sv-bad-wuennenberg.de (Super User) Die Satzung Fri, 19 Aug 2011 13:37:00 +0200
§13 Schützenfest http://xn--sv-bad-wnnenberg-qzb.de/der-verein/die-satzung/30-13-schuetzenfest http://xn--sv-bad-wnnenberg-qzb.de/der-verein/die-satzung/30-13-schuetzenfest

Das Schützenfest wird alljährlich gefeiert, möglichst Ende Juni. Schützenkönig kann nur derjenige werden, der 3 Jahre Mitglied im Schützenverein ist und den Rest des Vogels abschießt. Bei ungebührlichem Verhalten eines Schützen während des Königsschießens kann diesem vom Vorstand die Schießerlaubnis verweigert werden. Bei Meinungsverschiedenheiten ist der Vorstand allein befugt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Der neue Schützenkönig muss nach dem Königsschießen dem Adjutanten seinen Hofstaat benennen. Ein auswärtiger König muss sich in Bad Wünnenberg abholen lassen.

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info@sv-bad-wuennenberg.de (Super User) Die Satzung Fri, 19 Aug 2011 13:36:26 +0200